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SELBSTHILFEWERKSTATT
TIGER
Gewerbestraße 17
15366 Dahlwitz - Hoppegarten
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)
Allgemeine Nutzungs- und Leihbedingungen
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch
Ihre Bestellung und unsere Auftragsbestätigung zustande. Mit Erscheinen
einer neuen Preisliste verlieren alle vorigen ihre Gültigkeit.
(2) Die vom Bastler unterzeichnete Bestellung bzw. der Nutzungs- oder
Leihvertrag ist ein bindendes Angebot.
§
2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung uns von dem Bastler
überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kopie des Ausweises, Fahrzeugscheines
etc., behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Diese Unterlagen dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Bastler
erteilt uns eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir
das Angebot des Bastler s nicht annehmen, sind diese Unterlagen dem Besteller
unverzüglich zurückzugeben.
§
3 Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der derzeit gültigen
Mehrwertsteuer.
Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder Frachtvergütungen
fallen weg, wenn der Bastler am Fälligkeitstag nicht bezahlt.
(2) Die Zahlung des Nutzungs- oder Leihpreises hat Bar oder auf das umseitig
genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Nutzungs- oder Leihppreis
sofort nach Beendigung der Nuzungs- oder Verleihungungsvertrages zu zahlen.
Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden
geltend machen, hat der Bastler die Möglichkeit, uns nachzuweisen,
dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in
zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
(4) Gerät der Bastler mit der Zahlung in Verzug, werden sämtliche
offene Rechnungen sofort fällig. Zahlungsverzug berechtigt uns für
seine Dauer zur Zurückhaltung aller Leistungen. Nach Vertragsabschluß
auftretender Zahlungsverzug aus früheren Leistungen oder Vollstreckungsmaßnahmen
jeder Art gegen den Käufer lassen in jedem Fall alle Ansprüche
aus jüngeren Leistungen sofort fällig werden und berechtigen
uns daneben zum sofortigen Rücktritt.
§
4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Bastler steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Bastler nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§
5 Nutzung- und Leihzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Nutzung- und Leihzeit setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Bastlers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
(2) Kommt der Bastler in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden
Schaden, einschließlich et-waiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Bastler bleibt seinerseits
vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe
überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Nutzungs- oder Leihsache geht in dem Zeitpunkt auf
den Bastler über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
gerät.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführten Nutzung- und Leihverzugs für jede vollendete
Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung
in Höhe von 3 % des Nutzung- und Leihwertes, maximal jedoch nicht
mehr als 15 % des Nutzung- und Leihwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bastler s wegen
eines Nutzung- und Leihverzuges bleiben unberührt.
§
6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Bastler ist verpflichtet, die Nutzung- oder Leihsache pfleglich
zu behandeln. Der Bastler hat uns unverzüglich zu benachrichtigen,
wenn der Nutzungs- oder Leihgegenstand beschädigt oder sonstigen
Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Bastler für
den uns entstandenen Ausfall.
(2) Der Bastler ist verpflichtet, zum Schutz der Vorbehaltsware eine entsprechende
Versicherung, z.B. Brand-, Diebstahl- oder Schwachstromversicherung unter gleichzeitiger
Abtretung der Rechte aus der Versicherung an uns abzuschließen.
(3) Wir tragen die Verantwortung für den Untergang oder die Beschädigung
des Nutzungs- oder Leihgegenständes bis zur der Übergabe an
den Bastler. Die Gefahrtragung geht mit Übergabe des Nutzungs- oder
Leihgegenständes durch unseren Mitarbeiters auf den Bastler über.
(3) Nach Rückerhalt des Nutzungs- oder Leihgegenständes und
Überprüfung, dass sie unbeschädigt an uns zurückgegangen ist, erhält der Bastler
eine Bestätigung in Form von Stempel auf der Bastler-Karte.
§
7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Bastler sofort nach Lieferung
des Vertragsgegenstandes mündlich uns gegenüber zu rügen
(Mängelanzeigepflicht).
(2) Der Bastler hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzverleih erfolgen soll. Wir sind jedoch
berechtigt, die vom Bastler gewählte Art der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Bastler bleibt. Während der Nacherfüllung
sind die Herabsetzung des Nutzungs- oder Leihpreises oder der Rücktritt
vom Vertrag durch den Bastler ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt
mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen
Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen
oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Bastler
nach seiner Wahl Herabsetzung des Nutzungs- oder Leihpreises (Minderung)
verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen
des Mangels kann der Bastler erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das
Recht des Bastler zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden
an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern
oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden,
die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie
für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder
unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der
Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie
abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden,
die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen,
aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur
dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften
jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag
verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen
nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten
auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
§
8 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
(2) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß,
unerlaubte Handlung sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
sind gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Geräte ohne Zulassung (ohne BZT / ZZF bzw. DBP - Nummern) dürfen
in Deutschland nicht bzw. nur bei bestimmten Produkten mit Einschränkungen
betrieben werden. Der Verleiher ist verpflichtet, den Bastler über
die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzung ausführlich
und gesondert zu belehren. Für daraus entstehende Schäden oder
Folgeschäden gilt im übrigen die vorstehende Haftungsbeschränkung.
Die Haftung des Verleihers ist stets auf den Warenwert der mangelhaften
Ware begrenzt. Der Verleiher haftet nicht für Mangel- oder Folgeschäden.
(4) Die Firma SELBSTHILFEWERKSTATT TIGER wird von ihrer Leistungserbringung frei,
wenn die Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich ist.
(5) Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung
wegen Irrtum wird ausgeschlossen.
§
9 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Bastlers sind ausgeschlossen, soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss
gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Anbieters, sofern der Bastler Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags
notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die
Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§
10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden
oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
§
11 Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort ist Sitz des Verleihers/Unternehmers. Für sämtliche
gegenwärtigen und zukunftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des
Verleihers/Unternehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde/Bastler keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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