Tiger-Portal | Home | Spezialwerkzeuge | Spezialgeräte | Extras | Ersatzteile | Preise | Galerie | Zufahrt | Kontakt | AGB's | Impressum


SELBSTHILFEWERKSTATT TIGER
Gewerbestraße 17
15366 Dahlwitz - Hoppegarten


Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)


Allgemeine Nutzungs- und Leihbedingungen


§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und unsere Auftragsbestätigung zustande. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorigen ihre Gültigkeit.
(2) Die vom Bastler unterzeichnete Bestellung bzw. der Nutzungs- oder Leihvertrag ist ein bindendes Angebot.

§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung uns von dem Bastler überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kopie des Ausweises, Fahrzeugscheines etc., behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Bastler erteilt uns eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bastler s nicht annehmen, sind diese Unterlagen dem Besteller unverzüglich zurückzugeben.

§ 3 Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.
Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder Frachtvergütungen fallen weg, wenn der Bastler am Fälligkeitstag nicht bezahlt.
(2) Die Zahlung des Nutzungs- oder Leihpreises hat Bar oder auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Nutzungs- oder Leihppreis sofort nach Beendigung der Nuzungs- oder Verleihungungsvertrages zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Bastler die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
(4) Gerät der Bastler mit der Zahlung in Verzug, werden sämtliche offene Rechnungen sofort fällig. Zahlungsverzug berechtigt uns für seine Dauer zur Zurückhaltung aller Leistungen. Nach Vertragsabschluß auftretender Zahlungsverzug aus früheren Leistungen oder Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art gegen den Käufer lassen in jedem Fall alle Ansprüche aus jüngeren Leistungen sofort fällig werden und berechtigen uns daneben zum sofortigen Rücktritt.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Bastler steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Bastler nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Nutzung- und Leihzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Nutzung- und Leihzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bastlers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Bastler in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich et-waiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Bastler bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Nutzungs- oder Leihsache geht in dem Zeitpunkt auf den Bastler über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Nutzung- und Leihverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Nutzung- und Leihwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Nutzung- und Leihwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bastler s wegen eines Nutzung- und Leihverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Bastler ist verpflichtet, die Nutzung- oder Leihsache pfleglich zu behandeln. Der Bastler hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Nutzungs- oder Leihgegenstand beschädigt oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Bastler für den uns entstandenen Ausfall.
(2) Der Bastler ist verpflichtet, zum Schutz der Vorbehaltsware eine entsprechende Versicherung, z.B. Brand-, Diebstahl- oder Schwachstromversicherung unter gleichzeitiger Abtretung der Rechte aus der Versicherung an uns abzuschließen.
(3) Wir tragen die Verantwortung für den Untergang oder die Beschädigung des Nutzungs- oder Leihgegenständes bis zur der Übergabe an den Bastler. Die Gefahrtragung geht mit Übergabe des Nutzungs- oder Leihgegenständes durch unseren Mitarbeiters auf den Bastler über.
(3) Nach Rückerhalt des Nutzungs- oder Leihgegenständes und Überprüfung, dass sie unbeschädigt an uns zurückgegangen ist, erhält der Bastler eine Bestätigung in Form von Stempel auf der Bastler-Karte.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Bastler sofort nach Lieferung des Vertragsgegenstandes mündlich uns gegenüber zu rügen (Mängelanzeigepflicht).
(2) Der Bastler hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzverleih erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Bastler gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Bastler bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Nutzungs- oder Leihpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Bastler ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Bastler nach seiner Wahl Herabsetzung des Nutzungs- oder Leihpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Bastler erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bastler zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubte Handlung sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sind gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Geräte ohne Zulassung (ohne BZT / ZZF bzw. DBP - Nummern) dürfen in Deutschland nicht bzw. nur bei bestimmten Produkten mit Einschränkungen betrieben werden. Der Verleiher ist verpflichtet, den Bastler über die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzung ausführlich und gesondert zu belehren. Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden gilt im übrigen die vorstehende Haftungsbeschränkung. Die Haftung des Verleihers ist stets auf den Warenwert der mangelhaften Ware begrenzt. Der Verleiher haftet nicht für Mangel- oder Folgeschäden.
(4) Die Firma SELBSTHILFEWERKSTATT TIGER wird von ihrer Leistungserbringung frei, wenn die Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich ist.
(5) Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.

§ 9 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Bastlers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Bastler Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort ist Sitz des Verleihers/Unternehmers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukunftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des Verleihers/Unternehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde/Bastler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 


 
 
     

Copyright © 2009 by "TIGER" · All Righs reserved · e-Mail: chojnacki@werkstatttiger.de